Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der Bundesautobahn A 3, bei km 15,950, RF Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 148 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.
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