Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72141, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, bei km 0,0, FR Stuttgart, Höhe Bullenbank die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät TraffiStar S 350 und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen
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