Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Anzing, auf der Zornedinger Straße, i. H. Hs.-Nr. 15 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 79 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Rader mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Anzing übersandte Vordruck Anhörung

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