Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Forst, auf der BAB 5, bei km 602,100, Frankfurt – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 141 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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