Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, auf der A 45, Dortmund – Hanau, in Höhe km 173,655 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 132 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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