Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haina-Löhlbach, auf der B 253, Höhe Bushaltestelle Wildunger Str., FR Löhlbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 76 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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