Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haina-Löhlbach, auf der B 253, Höhe Bushaltestelle Wildunger Straße, FR Löhlbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 93 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 43 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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