Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 142 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 42 km/h.
Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage -stationär – TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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