Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 1, km 317,200, RF Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 81 km/h mit Bild dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen
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