Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Kumhausen, auf der B 299, im Abschnitt 2440, bei km 1,200, H. Abzweig Ri. Altötting die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 152 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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