Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuenstadt, auf der BAB 81, in Höhe km 527,760, Würzburg – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 140 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruh übersandt.
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