Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt, OT Poggenhagen, Poggenhagener Str. ggü. Nr. 7, Richtung Neustadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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