Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordlohe, Nordstraße, K 34, Höhe Hs.-Nr. 5, FR Lingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h durch Messung mit Multanova 6F. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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