Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 1, Richtungsfahrbahn Münster in Höhe km 222,228, im Abschnitt 30-0.309 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt  wurden bei erlaubten 80 km/h, 137 km/h mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen

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