Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rahden, B 239, südl. Kreuzung K 64, FR Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät Traffipax TPH-S wurden 88 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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