Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedreichstraße, FR Kronenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 40 km/h 75 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto.

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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