Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71665, Vaihingen/Enz-Enzweihingen, auf der B 10, Enzweihinger Steige, bei km 1,4, Rtg. Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 114 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h wurde Bußgeldverfahren mit Anhörung eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vaihingen an der Enz

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