Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 14.09.2015 in Viersen, auf der BAB 61, km 11,056, Richtungsfahrbahn Koblenz um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel:  PoliScanSpeed und Frontfoto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Viersen

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