Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Weiden i.d. OPf, A 93, Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 164 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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