Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden
um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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