Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Speyer, auf der Bundesautobahn A 61, bei km 378,2, Fahrtrichtung Hockenheim, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Trailer mit Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. 4 Kat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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