Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der S 258, Zwönitzer Str. Flur Elterlein, im Kreuzungsbereich, FR Scheibenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. TraffiStar S 350 stationär
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.
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