Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Neustadt, auf de Bundesstraße B 6, in Höhe km 25,6, in Richtung Hannover um 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Foto 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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