Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abschnitt 532, im Bereich von km 0,6, in FR BAB 10, AS Spandau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 125 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt

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