Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 515,5, FR Frankfurt, Parkplatz Täubcheshöhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 108 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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