Der Rotlichtverstoß in 13407, Berlin, Lindauer Allee / Roedernallee, Ri. Waldstr. wurde mittels kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde Verstoß gegen: § 19 OWiG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 § 25 StVG, 132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende …Mehr
Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot wegen Überquerung der Kreuzung Karl-Jarres-Straße / Johanniterstraße bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 47249, Duisburg erlassen, Bußgeldstelle Duisburg
Der Rotlichtverstoß in 47249, Duisburg, Karl-Jarres-Straße / Johanniterstraße wurde mittels Aussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 19 OWiG Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg …Mehr
Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Potsdamer Str. / Grunewaldstr. bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 10783, Berlin erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Der Rotlichtverstoß wurde in 10783, Berlin, Potsdamer Str. / Grunewaldstr. mittels Aussage des aufnehmenden Polizeibeamten dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Gefährdung Fußgänger. 1 Monat Fahrverbot, 250,00 € Bußgeld, Voreintragungen Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 …Mehr
Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß in 10999, Berlin, Adalbertstr. / Kottbusser Tor erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10999, Berlin, Adalbertstr. / Kottbusser Tor missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 €. Verstoß gegen: § 19 OWiG , § 25 Abs 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Straubing
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Tittmoning, Abtenham, auf Höhe Hausnr. 9 (mit Gefährdung Anderer)gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.2 BKat, …Mehr