Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften Gemarkung Wedemark, BAB 352, km ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Poliscan mit Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Anhörungsbogen wurde von …Mehr