Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10711, Berlin Ch., BAB A 100, Ri. BAB A 113 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr