Am 14.08.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Borna, auf der Leipziger Straße, Richtung Leipzig um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät ergab 74 km/h, Beweismittel: Messgerät, Frontfoto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.5 BKat Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Leipzig Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr