Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Neuenstadt, auf der BAB 81, bei km 527,760, um 29 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuenstadt, auf der BAB 81, bei km 527,760, Würzburg – Stuttgart um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr