Bei einer Geschwindigkeit von 66 km/h wurde der erforderliche Abstand von 27,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video u. Zeugenaussagen festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr