Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, FR Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 41,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr