Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr