Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72250, Freudenstadt, Stuttgarter Straße stadtauswärts, Höhe Fußgängerbrücke mit 85 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Messung mit LTI20/20 TruSpeed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, …Mehr