Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grubingen, BAB 8, km 156,0, Richtung Karlsruhe nicht eingehalten. Der Abstand betrug 11,70 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 185,00 €, 1 Monat Fahrverbot Verletzte Vorschriften: § …Mehr