Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grabenstätt, A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, km 1.056 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 mit Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr