Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr