Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ingelheim, Gem. Ingelheim, A 60, Höhe km 32,350, FR Darmstadt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr