Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Gudrunstraße 22, Ri. Schönweißstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 29 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 59 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung …Mehr
360,00 € Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung in Hohe Börde, Schackensleben, Fahrtrichtung Berlin, A 2, km 104,100 erhoben, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hohe Börde, Schackensleben, Fahrtrichtung Berlin, A 2, km 104,100 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 60 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Sensormessung mit Foto ergab 120 km/h. 1 Monat Fahrverbot. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr