Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 52372, Kreuzau, B 56, Abs. 34, Höhe Bubenheimer Weg ( Stockheim ) um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr