Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 55130, Mainz, Rheintalstraße zw. Rüsselsheimer Allee u. Neuweg, FR Laubenheim mit 9 km/h, bei zulässigen 20 km/h gemessen. Festgestellt wurden 29 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr