Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Waldagesheimer Straße, Höhe HN 12 – 14,55545, Bad Kreuznach, ST Winzenheim festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h. Die mit Einseitensensor ES8.0 und Foto dokumentierte Übertretung betrug 16 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Geblitzt in Gensinger Straße, Höhe HN 7, Kindertagesstätte, 55545, Bad Kreuznach
Gensinger Straße, Höhe HN 7, Kindertagesstätte, 55545, Bad Kreuznach Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr
Mit 72 km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Brückes, Höhe Autowaschplatz, 55545, Bad Kreuznach um 22 km/h überschritten, Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Brückes, Höhe Autowaschplatz, 55545, Bad Kreuznach um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren …Mehr
Innerhalb geschlossener Ortschaften begangene Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Mainzer Straße, Höhe HN 101-105, in 55545 Bad Kreuznach wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Auf der Mainzer Straße, Höhe HN 101-105, in 55545 Bad Kreuznach, St Planig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 63 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr