In Ketsch, BAB 6, km 574,980, Fahrtrichtung MA – HN wurde der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit 1 LKW mit 3,5 t Gesamtmasse, wurde der Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ketsch, BAB 6, km 574,980, Fahrtrichtung MA – HN unter schritten. Beweismittel: VKS 4.5 Messung, Foto. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

Ketsch, 6, 574.980, FR MA-HN

Ketsch, 6, 574.980, FR MA-HN Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten …Mehr