Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mutterstadt, A 65, Gem. Mutterstadt, km 104,00, FR Ludwigshafen um 48 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 178 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr