Geschwindigkeitsverstoß in 72461, Albstadt-Tailfingen L 449, zw. Bitz und Einmündung K7102, km 1.7 zog Bußgeldverfahren nach sich, Bußgeldstelle Albstadt

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72461, Albstadt-Tailfingen L 449, zw. Bitz und Einmündung K 7102, km 1.7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit ESO Einseitensensor 3.0 ergab 87 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 44 zw. Bitz u. Einm. K 7102, Höhe VDH, km 1,7 gemessen, Bußgeldstelle Albstadt

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 44 zw. Bitz u. Einm. K 7102, Höhe VDH, km 1,7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Sensormessung mit ESO  Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 114 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

In 72461, Albstadt-Tailfingen, L 449. zw. Bitz u. Einm. K 7102, km 1.7 Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Albstadt

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 449. zw. Bitz u. Einm. K 7102, km 1.7 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor 3.0 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Geschwindigkeitsübertretung in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 449, zw. Bitz u. Einm. K 7102, km 1.7 zog Bußgeldverfahren nach sich, Bußgeldstelle Albstadt

Mit 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h in 72461, Albstadt-Tailfingen, L 449, zw. Bitz u. Einm. K 7102, km 1.7 außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Sensormessung mit ESO Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 87 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr