In 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 156 km/h der erforderliche Abstand von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 73230, Kirchheim unter Teck, Kirchheimer Straße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Kirchheim

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 73230, Kirchheim unter Teck, Kirchheimer Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kirchheim übersandt. …Mehr

Bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h wurde der nötige Sicherheitsabstand von 68,30 m In 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

In 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D – Messung. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in 73230, Kirchheim u.Teck, L.-Kurz-Straße, aus Ri. Stuttgarter Straße verwarnt worden, Bußgeldstelle Kirchheim

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73230, Kirchheim u.Teck, L.-Kurz-Straße, Höhe Geb. 39, aus Ri. Stuttgarter Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot Radar 36 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr