Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit Messgerät Vitronic mit Frontfoto ergab 86 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch gemessen, Bußgeldstelle Oberhausen
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch erstattet, Bußgeldstelle Oberhausen
In Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Vitronic mit Foto 69 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Geschwindigkeitsverstoß in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch erstattet, Bußgeldstelle Oberhausen
Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr