Am 31.08.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 88427 Bad Schussenried-Sattenbeuren, L275, OD um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung  ES3.0 und Foto 73 km/h. Bußgeld 70,00€ Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Biberach übersandt. Die Fachanwälte für …Mehr