Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 88447, Warthausen, auf der B 30 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit eso ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 168 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr