Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Pentling, A93, Bußgeldstelle Straubing

In Pentling auf der A93, Abschnitt 980, km 0.653, Fahrtrichtung Hof wurde am 26.09.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 80 km/h, Festgestellte Geschwindigkeit 106 km/h Geschwindigkeitsmessanlage: Einseitensensor ES3.0 Verletzte Vorschriften: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.5 BKat  Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr